1. Angebote sind freibleibend bis zur Bestätigung des Verkäufers. Bei sofortiger Lieferung ersetzt die Rechnung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Auftragsbestätigungen müssen sofort auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Umänderungen der Bestellung, insbesondere Abänderungen von Maßen, können nur innerhalb von 5 Tagen ab Datum dieser Auftragsbestätigung berücksichtigt werden.
3. Preise verstehen sich immer in EURO ab Lieferfirma ausschließlich Verpackung. Preisänderungen vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen Wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart, dann Zahlung mit 2% Skonto innerhalb 10 Tagen oder netto innerhalb 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden die banküblichen Sollzinsen als Verzugszinsen berechnet.
5. Lieferfrist Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit der Absendung der Lieferfirma. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6. Maße, Gewichte, Leistungen Angaben über Muster, Gewichte und Leistungen sowie Abbildungen sind nur annähernd maßgebend. Abweichungen bis 10% in den bestellten Stärken bilden keinen Grund zur Beanstandung.
7. Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Fehlen Weisungen für die Versandart, wird diese nach bestem Ermessen von uns gewählt ohne Übernahme einer Verantwortung. Auch Weisungen für den Versand an Dritte führen wir ohne Übernahme jeder Haftung unsererseits aus.
Transportbeschädigungen müssen ebenfalls bei Übernahme bahnamtlich festgestellt werden, sonst entfällt der Anspruch auf eine Ersatzleistung. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der dem Streitwert entspricht. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Genehmigung angenommen.
9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Die Ware ist gegen Feuer, Diebstahl und Verderb zu sichern und zu versichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterveräußerungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Im Falle der Weiterveräußerung mit der Maßgabe zu erfolgen, dass der zu unseren Gunsten bestehende Eigentumsvorbehalt auch gegenüber dem neuen Erwerber voll inhaltlich aufrecht bleibt.
10. Montagen Bei Montagen werden die Kosten von uns auf Grund von Bodenverhältnissen angenommen, schwierige Boden- und Geländeverhältnisse (Bauschutt, große Steine) bedingen einen entsprechenden Aufschlag. Die Vorbereitung des Untergrundes durch den Auftraggeber ist Bedingung. Nicht sichtbare, öffentliche oder private Anlagen (Telefon, Wasserleitung, Stromkabel u. ä.), welche bei der Montage beschädigt werden können, müssen vom Auftraggeber unauf- gefordert bezeichnet werden, andernfalls trägt dieser den entstandenen Schaden. Zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung muss der Bauherr zwecks Abnahme des Materials und der Arbeit anwesend sein. Nach erfolgter Abnahme können keine Reklamationen mehr anerkannt werden, ebenso dann nicht, wenn der Bauherr zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht rechtzeitig erscheint.